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8. September 2025 · Manfred Wunder · FREIE MEINUNG

Rechtliche Schritte gegen dpa Bildrechtsverletzungen

Dieser Beitrag wurde mit Unterstützung von Künstlicher Intelligenz erstellt.

Was du wirklich wissen musst – mit Praxisbeispielen und rechtlichem Überblick.


Mann im Anzug hält Dokument über Bildrechte, dpa-Akkusationen abgewiesen.
Mann im Anzug präsentiert erfolgreich Dokument über abgewiesene dpa-Bildrechte-Vorwürfe.


Einleitung: Wenn plötzlich Post kommt


Du öffnest deinen Briefkasten oder dein E-Mail-Postfach und findest eine Abmahnung: Die Deutsche Presse-Agentur (dpa) wirft dir vor, ein Bild unrechtmäßig auf deiner Website verwendet zu haben. Dazu sollst du eine Unterlassungserklärung abgeben und mehrere hundert Euro zahlen. Ein Schock – vor allem, wenn du dir keiner Schuld bewusst bist.

Doch keine Panik: In vielen Fällen sind solche Forderungen entweder unvollständig begründet oder rechtlich angreifbar. In diesem Beitrag erfährst du, welche Nachweise die dpa überhaupt erbringen muss, wie du reagieren solltest und wie du dich erfolgreich gegen unberechtigte Anschuldigungen wehren kannst.


Rechtlicher Hintergrund: Was schützt das Urheberrecht?


Nach dem Urheberrechtsgesetz (UrhG) sind Lichtbilder und Lichtbildwerke urheberrechtlich geschützt. Das bedeutet: Nur der Urheber – also in der Regel der Fotograf – oder ein legitimer Rechteinhaber darf entscheiden, wer das Bild wie und wo nutzen darf.

Im Fall der dpa handelt es sich meist um Bilder, die professionell aufgenommen und über Medienpartnerschaften verbreitet werden. Doch: Nur weil die dpa ein Bild vertreibt, bedeutet das nicht automatisch, dass sie auch die alleinigen Nutzungsrechte daran hat.


Was muss die dpa konkret beweisen?


Wenn du eine Abmahnung bekommst, liegt die Beweislast zunächst bei der dpa bzw. ihrer Kanzlei. Folgende Punkte müssen nachvollziehbar dargelegt werden:

1. **Rechtekette nachweisen:** Wer ist der Urheber des Bildes? Hat dieser der dpa die ausschließlichen Nutzungsrechte eingeräumt? Nur mit einer vollständigen Dokumentation kann die dpa Ansprüche geltend machen.

2. **Konkretisiertes Bild und Verstoß:** Es muss klar sein, welches Bild wann und wo verwendet wurde. Ein Screenshot alleine reicht oft nicht – der Zusammenhang zur Domain oder zum Anbieter muss eindeutig sein.

3. **Lizenzbedingungen:** Es muss erläutert werden, welche Art von Nutzung normalerweise lizenziert werden kann und zu welchen Konditionen. Nur so kann eine realistische Schadensschätzung vorgenommen werden.


Beispiel aus der Praxis: Bloggerin wehrt sich erfolgreich


Ein Beispiel: Die Foodbloggerin Lisa erhielt eine Abmahnung wegen eines dpa-Fotos, das angeblich in einem Artikel von 2018 erschienen sei. Tatsächlich hatte sie das Bild aber 2017 über eine lizenzfreie Plattform mit CC0-Kennzeichnung bezogen. Sie konnte belegen, dass das Bild dort legal verfügbar war – inklusive Screenshot und Zeitstempel.

Als ihr Anwalt die dpa aufforderte, die Rechtekette nachzuweisen, stellte sich heraus: Der Fotograf hatte das Bild erst 2018 an die dpa lizenziert. Zum Zeitpunkt der Nutzung hatte die dpa also keinerlei Rechte an dem Bild – und die Forderung wurde zurückgezogen.

Fazit: Ohne klare Nachweise bleibt die dpa beweispflichtig – und das kann die Abwehr stark vereinfachen.


Was tun im Ernstfall? Schritt-für-Schritt-Anleitung


Wenn du eine Abmahnung erhältst, solltest du nicht in Panik verfallen. Stattdessen:

1. **Nicht voreilig unterschreiben oder zahlen!**
2. **Screenshot und Kopie der Abmahnung sichern.**
3. **Bildquelle recherchieren:** Woher stammt das Bild? Hast du eine Lizenz, AGB, Belege?
4. **Fachanwalt einschalten:** Besonders bei unklaren Fällen kann ein spezialisierter Anwalt die Forderung prüfen und ggf. zurückweisen.
5. **Rechtekette anfordern:** Verlange von der dpa oder der Kanzlei Nachweise über die Rechtekette. Fehlt diese oder ist sie lückenhaft, ist die Forderung meist nicht haltbar.


Grenzen der dpa – was sie nicht darf


Auch große Presseagenturen sind nicht unfehlbar. In der Vergangenheit gab es wiederholt Fälle, in denen die dpa oder vergleichbare Agenturen:

– keine ausreichende Rechtekette vorlegen konnten,
– veraltete oder nicht mehr gültige Nutzungsbedingungen geltend machten,
– zu hohe oder fiktive Lizenzkosten ansetzen,
– Mahnungen wurden automatisiert verschickt, ohne Einzelfallprüfung.

Wer sich dagegen wehrt, hat gute Chancen, Forderungen abzuwehren oder stark zu reduzieren.


Fazit: Keine Angst vor großen Namen.


Nur weil eine Abmahnung von einer renommierten Presseagentur wie der dpa kommt, heißt das nicht, dass sie auch berechtigt ist. Jede Bildrechtsverletzung muss individuell nachgewiesen und begründet werden. Mit einer strukturierten Prüfung, fundierter Argumentation und ggf. mit anwaltlicher Hilfe kannst du dich erfolgreich gegen unrechtmäßige Forderungen verteidigen.

Abschließend gilt: Dokumentation schützt! Wer nachvollziehbar zeigen kann, woher ein Bild stammt und unter welchen Bedingungen es genutzt wurde, hat im Ernstfall die besseren Karten.